Rechtsschutzversicherung
Recht haben heißt nicht Recht bekommen.
Das Risiko, einen Prozess zu verlieren, ist immer da.
Hier kann Sie die Rechtsschutzversicherung vor großen finanziellen Belastungen bewahren. Die Versicherung zahlt neben den anfallenden Anwaltsgebühren beider Parteien auch die Gerichtskosten.
Sie können wählen, welche Bereiche (z.B. Verkehr, Beruf, Familie) Ihres Lebens mit der Rechtsschutzversicherung abgedeckt werden sollen.
Die folgende Übersicht erläutert die verschiedenen Leistungsbausteine, die in den Rechtsschutzpaketen in unterschiedlicher Zusammensetzung enthalten sein können:
- Schadensersatz-Rechtsschutz
Zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz, z.B. nach einem Verkehrsunfall. - Arbeits-Rechtsschutz
Für Auseinandersetzungen, die aus einem Arbeitsverhältnis resultieren. - Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Wenn Sie Ihre Interessen als Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümer oder als Mieter behaupten müssen. - Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
Wenn Sie im Privatbereich Ansprüche aus Verträgen des täglichen Lebens geltend machen oder abwehren müssen. - Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
Wenn wegen Ihrer Steuer oder einer anderen Abgabe ein Prozess notwendig wird. - Sozialgerichts-Rechtsschutz
Zur Wahrung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten. - Verkehrs-Verwaltungs-Rechtsschutz
Schutz bei der Auseinandersetzung vor deutschen Verwaltungsgerichten und -behörden in Verkehrsangelegenheiten. - Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Wenn Ihnen z.B. als Beamter eine Disziplinarmaßnahme wegen eines angeblichen Dienstvergehens angedroht wird. - Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Wenn Sie sich in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Verletzung von Strafvorschriften oder in einem Bußgeldverfahren verteidigen müssen. - Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht
Wenn sich in Fragen des Familien- und Erbrechts anwaltlich beraten lassen. - Kleinunternehmerrechtsschutz
Schutz für den Bereich der Selbständigkeit oder freiberuflichen Tätigkeit für Existenzgründer und für geringe selbständige Tätigkeiten