Haftpflichtversicherung

Schnell ist es passiert, einmal nicht aufgepasst und schon landet der Inhalt des Rotweinglases auf dem Anzug des Tischnachbarn. Hier kann Ihnen eine Privathaftpflicht möglicherweise unnötigen Ärger ersparen.

Die Privathaftpflichtversicherung gilt als eine der wichtigsten Versicherungen und sichert Sie für Schäden ab, die Sie unbeabsichtigt Mitmenschen bzw. deren Eigentum im Alltag hinzufügen.

Neben der Privathaftpflicht gibt es auch noch für weitere Fälle, z.B. für Ihre Haustiere, Absicherungsmöglichkeiten. Auch hier beraten wir Sie gerne über die unterschiedlichen Optionen.

Die Formen der Haftpflichtversicherung:

Wenn Sie einem Dritten ungewollt einen Schaden zufügen, kann Ihre wirtschaftliche Existenz schwer gefährdet sein. Mit der Privathaftpflichtversicherung haben Sie einen grundlegenden und wichtigen Versicherungsschutz, der für Sie und ihre Familie berechtigte Schadensersatzansprüche Dritter ersetzt und unberechtigte Forderungen zurückweist.
Die Privathaftpflichtversicherung versichert Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Als Hunde- oder Pferdebesitzer sind Sie für die Schäden verantwortlich, die Ihr Tier verursacht. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob Sie ein Verschulden trifft.

Anhand des folgenden Beispiels wird deutlich, wie wichtig die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist:

Läuft Ihr Hund auf die Strasse und verursacht einen Verkehrsunfall oder bringt einen Fahrradfahrer zu Fall, können sehr hohe Schadensersatzforderungen auf Sie zukommen. Ohne eine Tierhalterhaft-pflichtversicherung könnten Sie durch solche Vorfälle in eine sehr schwierige finanzielle Lage kommen.

Eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung braucht jeder, der Eigentümer eines Hauses oder Grundstücks ist, für das ihm die Verkehrssicherungspflicht obliegt.

Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung bietet Ihnen Schutz, wenn z.B. jemand auf Ihrem Grundstück zu Schaden kommt oder auch, wenn Flammen von Ihrem Haus auf ein benachbartes übergreifen sollten.

Wie bei allen Haftpflichtschäden, haftet der Eigentümer auch hier mit seinem gesamten Vermögen und – bis zur Pfändungsgrenze – mit seinem Einkommen. Eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtver-sicherung schützt Sie, weil sie berechtigte Ansprüche geschädigter Dritter befriedigt und gleichzeitig unberechtigte Ansprüche abgewehrt.