Kraftfahrzeugversicherung

In Deutschland kann ein Kraftfahrzeug nur dann zugelassen werden, wenn es über eine Kraftfahrzeugversicherung verfügt. Die Kraftfahrtversicherung, anderslautend auch als Kraftfahrthaftpflicht bezeichnet, schützt Sie im Straßenverkehr dadurch, dass zunächst die Schuldlage geprüft und unberechtigte Forderungen abgewehrt werden. Die Kfz-Haftpflichtversicherung bezahlt die durch Sie verursachten Schäden der anderen Unfallbeteiligten.

Schäden an Ihrem Fahrzeug können Sie mit einer Teil- oder Vollkaskoversicherung finanziell absichern.

Die Teilkaskoversicherung schützt Sie bei Schäden durch Fremdeinwirkung (z.B. Diebstahl, Steinschlag) und die Vollkaskoversicherung erstattet auch die von Ihnen selbst verschuldeten Schäden.

Zusätzlich existieren noch weitere Versicherungsmöglichkeiten, die Sie in verkehrsalltäglichen Ausnahmesituationen finanziell absichern können. Gerne stellen wir Ihnen diese Möglichkeiten in einem persönlichen Beratungsgespräch vor.

Unsere Beratungsfelder:

  • Kfz-Haftpflichtversicherung
  • Teil- oder Vollkaskoversicherung für Auto, Motorrad, Wohnmobil, Anhänger
  • Insassen-Unfallversicherung
  • Reparaturversicherung